RST - Wirtschafts- und Steuerberatung in Italien
Der Ansprechpartner für Gründung von Betriebsstätten und Gesellschaften in Italien – Südtirol
RST berät Unternehmen, die einen Markteintritt in Italien planen, in allen zivil-, steuer-und arbeitsrechtlichen Fragen. Nach der Abklärung der Bedürfnisse, Ziele und der aktuellen Situation wird bewertet, ob es beispielsweise vorteilhafter ist, eine Tochtergesellschaft in Italien zu gründen oder eine Betriebsstätte in Italien zu eröffnen.
Sehr gerne betreuen wir Sie kompetent bei allen Fragen und Belangen und führen die notwendigen Operationen durch. Unser Vorteil: Wir befinden uns in Grenznähe und sprechen perfekt beide Amtssprachen, und zwar Deutsch und Italienisch.
Umsatzsteuerliche Registrierung & Fiskalvertreter zur Erfüllung der MwSt./USt.-Pflichten
Unternehmen aus EU‐Ländern können durch die direkte Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer‐Registrierung in Italien ihren MwSt./USt.‐Verpflichtungen in Italien nachkommen. Alternativ ist die Abwicklung über einen Fiskalvertreter in Italien möglich. Für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten ist nur die Fiskalvertretung in Italien vorgesehen.
Sehr gerne beraten wir unsere Klienten zu allen Fragen betreffend Umsatzsteuerliche Registrierung sowie Fiskalvertreter in Italien.
Gründung einer Gesellschaft in Italien
Wir unterstützen Sie umfassend bei der Gründung Ihrer Gesellschaft in Italien – von der Planung bis zur erfolgreichen Umsetzung. Auch nach der Gründung stehen wir Ihnen zur Seite und übernehmen die Betreuung in den Bereichen Buchhaltung, monatliche Berichterstattung, Lohnbuchhaltung sowie Steuer- und Arbeitsrecht.
Gründung von Betriebsstätten in Italien – Südtirol
Die Eröffnung einer Betriebsstätte in Italien kann durch einen italienischen Steuerberater erfolgen. Sehr gerne übernehmen wir die Gründung einer Betriebsstätte in Italien sowie die Eröffnung der Mehrwertsteuerposition und die Eintragung in das Handelsregister. Für die anschließend operative Betriebsstätte in Italien können wir die Buchhaltung führen, monatliche Reports erstellen, Lohnbuchhaltung übernehmen sowie Beratung betreffend Steuerrecht und Arbeitsrecht.
RST: Der erfahrene und kompetente Partner für Unternehmen, die in den italienischen Markt eintreten möchten.