RST berät Unternehmen, die einen Markteintritt in Italien planen, in allen zivil-, steuer-und arbeitsrechtlichen Fragen. Nach der Abklärung der Bedürfnisse, Ziele und der aktuellen Situation wird bewertet, ob es beispielsweise vorteilhafter ist, eine Tochtergesellschaft in Italien zu gründen oder eine Betriebsstätte in Italien zu eröffnen.
Sehr gerne betreuen wir Sie kompetent bei allen Fragen und Belangen und führen die notwendigen Operationen durch. Unser Vorteil: Wir befinden uns in Grenznähe und sprechen perfekt beide Amtssprachen, und zwar Deutsch und Italienisch.

Umsatzsteuerliche Registrierung & Fiskalvertreter zur Erfüllung der MwSt./USt.-Pflichten
Unternehmen aus EU‐Ländern können durch die direkte Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer‐Registrierung in Italien ihren MwSt./USt.‐Verpflichtungen in Italien nachkommen. Alternativ ist die Abwicklung über einen Fiskalvertreter in Italien möglich. Für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten ist nur die Fiskalvertretung in Italien vorgesehen.
Sehr gerne beraten wir unsere Klienten zu allen Fragen betreffend Umsatzsteuerliche Registrierung sowie Fiskalvertreter in Italien.

Gründung einer Gesellschaft in Italien
Wir beraten und begleiten Sie bei der Gründung einer Gesellschaft in Italien. Nach der Gründung der Gesellschaft in Italien stehen wir Ihnen betreffend Buchhaltung, monatliche Reports, Lohnbuchhaltung, Steuerrecht und Arbeitsrecht zur Seite.

Gründung von Betriebsstätten in Italien – Südtirol
Die Eröffnung einer Betriebsstätte in Italien kann durch einen italienischen Steuerberater erfolgen. Sehr gerne übernehmen wir die Gründung einer Betriebsstätte in Italien sowie die Eröffnung der Mehrwertsteuerposition und die Eintragung in das Handelsregister. Für die anschließend operative Betriebsstätte in Italien können wir die Buchhaltung führen, monatliche Reports erstellen, Lohnbuchhaltung übernehmen sowie Beratung betreffend Steuerrecht und Arbeitsrecht.

RST: Der erfahrene und kompetente Partner für Unternehmen, die in den italienischen Markt eintreten möchten.