Die Wirtschafts- und Steuerberater der RST sind auch bei Fragen zu Immobilienkäufen und -verkäufen in Italien kompetent und unterstützen bei der Anbahnung und Abwicklung von Immobiliengeschäften bei allen steuerrechtlichen sowie zivilrechtlichen Fragen. Ebenso übernehmen wir die Berechnung der Gemeindeimmobiliensteuer, die Ausarbeitung von Kauf-, Miet- und Pachtverträgen sowie die laufende Verwaltung der steuerlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Immobilien in Italien.
RST: Unsere Berater betreuen Sie und Ihre Immobilien in allen Belangen.


Unsere Leistungen umfassen:
  • Beratung betreffend steuerrechtliche und zivilrechtliche Fragen bei Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Berechnung der Gemeindeimmobiliensteuer
  • Ausarbeitung von Kauf-, Miet- und Pachtverträgen
  • laufende Verwaltung der steuerlichen Angelegenheiten