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E-Book zur Arbeitsmarktreform |
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Mittwoch, 18. April 2012 |
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Unter folgendem Link kann ein äußerst interessantes E-Book zur Arbeitsmarktreform, welches von Prof. Michele Tiraboschi und einigen weiteren Co-Autoren verfasst wurd, herunterladen werden: Link |
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Neuerungen im Bereich des Arbeitsrechts |
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Donnerstag, 12. April 2012 |
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Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen wieder einen Überblick über die letzten Neuerungen sowie interessante Informationen aus dem Bereich des Arbeits- und Steuerrechts geben. Fakultative Mutterschaft und Krankheit für die in der Sonderverwaltung des NISF/INPS versicherten Personen Mit dem sogenannten „Monti-Dekret“ sind die Leistungen der Sonderverwaltung des NISF/INPS für fakultative Mutterschaft und Krankheit auch auf die Freiberufler ohne eigenes Berufsalbum und Vorsorgeinstitut ausgedehnt worden. Aufgrund dieser im Art. 24, Absatz 26, des Gesetzes Nr. 214/2011 enthaltenen Bestimmung können nunmehr auch diese Personen die Leistungen beanspruchen, sofern sie nicht bereits in einer anderen Pflichtversicherung eingetragen sind oder eine Rente beziehen. Bereits im November 2011 hat das Arbeitsministerium mit einer Rechtsauskunft (Nr. 42/2011) geklärt, dass auch Verwalter und andere Kategorien von freien Mitarbeitern Anspruch auf diese Leistungen haben. Der Anspruch auf diese Leistungen wurde mit dem Gesetz Nr. 296/2006 (Art. 1, Absatz 788) eingeführt und wurde anfänglich vom NISF/INPS sehr restriktiv ausgelegt (Anspruch nur für Mitarbeiter mit Projektarbeitsverträgen). Nach der Klarstellung des Arbeitsministeriums sowie der Neuerung durch das „Monti-Dekret“ können nunmehr alle Personen die in der Sonderverwaltung des NISF/INPS eingetragen sind (z.B. Verwalter, Aufsichtsräte, Revisoren, Haustürverkäufer, gelegentliche freie Mitarbeiter, Freiberufler ohne Berufsverzeichnis u. Vorsorgeinstitut u.a.) diese Leistungen in Anspruch nehmen. Ausgenommen sind jene Mitarbeiter welche bereits in einer anderen Pflichtversicherung eingetragen sind, eine Rente beziehen oder im Rahmen einer geringfügigen Mitarbeit tätig sind („Voucher“). Die Maximaldauer der fakultativen Mutterschaft beträgt 3 Monate und muss innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes beantragt werden. Voraussetzung für die Zahlung des fakultativen Mutterschaftsgeldes ist die Einzahlung von mindestens drei Monatsgehältern in die INPS Sonderverwaltung. Der Anspruch auf das Tagegeld bei Krankheit besteht sofern diese länger als 4 Tage ist. Das Krankengeld kann maximal für bis zu 1/6 der Dauer des Vertrages und auf jeden Fall bis zu 20 Tage pro Jahr beansprucht werden. |
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Steuererklärung - Modelle 730, 770 und IMU-Erklärung |
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Donnerstag, 12. April 2012 |
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der Zeitraum in welchem die verschiedenen Jahreserklärungen fällig sind hat bereits wieder begonnen. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie bitten uns, sofern nicht bereits erfolgt und wenn die Buchhaltung nicht über unser Büro erfolgt, die Unterlagen betreffend des Modells 770 (Zusammenfassung der vorsteuerpflichtigen Summen) abzugeben. Die notwendigen Unterlagen für das Modell 770/2012 (Kopie der Rechnungen, Belege, Zahlungen Modell F24 usw.), ersuchen wir Sie bis spätestens 20.04.2012 bei uns im Büro abzugeben. Nachdem die Fälligkeit für die Abgabe des Modells 770/sempl. und Modell 770/ord. auf den 31.07.2012 festgesetzt wurde, bitten wir um Einhaltung dieses Termins. Weiters möchten wir darauf hinweisen, dass wir als ermächtigtes Büro für den Steuerbeistand an die Arbeitnehmer und die freien Mitarbeiter auch heuer wieder die Modelle 730 erstellen. Wir übernehmen auch heuer wieder die Abgabe des Modells RED an das NISF/INPS und INPDAP. Es handelt sich hierbei um eine Meldung des Einkommens welche von Rentnern gemacht werden muss sofern diese bestimmte Renten- oder Sozialleistungen beziehen. |
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