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Haushaltsgesetz 2008 - Förderungen für alternative Energie |
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Dienstag, 8. Januar 2008 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, zum Jahresende wurde das Haushaltsgesetz für das Jahr 2008 endgültig genehmigt. Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen neuen Bestimmungen, welche in der Regel mit 01.01.2008 und zum Teil rückwirkend mit 2007 in Kraft getreten sind. Immobiliensteuer ICI Für die Hauptwohnung wird ein zusätzlicher Absetzbetrag im Ausmaß von 1,33 % gewährt, welcher jedoch nicht höher als insgesamt 200 € sein darf. Die Gemeinden können außerdem noch höhere Absetzbeträge und Befreiungen für die Hauptwohnung beschließen. ICI – Landwirtschaftliche Genossenschaften Ab 2008 sind die landwirtschaftlichen Genossenschaften von der Zahlung der Immobiliensteuer befreit. Bis 2007 getätigte ICI-Zahlungen können nicht rückerstattet werden.
Haushaltsgesetz 2008 - Förderungen für alternative Energie |
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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 23. April 2008 )
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