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Mehrwertsteuer von 21 % seit 17.09.2011 in Kraft PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 20. September 2011

Seit Samstag, 17.09.2011 ist der erhöhte MwSt.-Satz von 21 % in Kraft. Die MwSt.-Erhöhung ist Teil des zweiten Sparpakets der Regierung Italiens, Legislativdekret Nr. 138/2011, welches am 14. September von der Abgeordnetenkammer genehmigt, und mit 16. September im Amtsblatt der Republik veröffentlicht wurde. 

Die Erhöhung betrifft nur den MwSt.-Regelsatz von 20 auf 21 %. Die verminderten Sätze von 4 und 10 % sind unverändert geblieben. 

Für die Bestimmung des anzuwendenden MwSt.-Satzes gilt der Zeitpunkt der Umsatzerbringung. Bis zum 16.09.2011 ausgestellte Rechnungen sind auf alle Fälle mit einem MwSt-Satz von 20 % zu stellen. Ab 17.09.2011 ist der MwSt.-Satz von 21 % anzuwenden:

  • beim Verkauf von beweglichen Gütern, wenn der Zeitpunkt der Übergabe des Gutes (Lieferschein) nach dem 17.09. erfolgt (wenn nicht schon vorher fakturiert oder bezahlt),
  • bei Dienstleistungen, wenn sie nach dem 17.09. bezahlt werden (falls nicht schon vorher fakturiert),
  • beim Verkauf von Liegenschaften, wenn der Kaufvertrag nach dem 17.09. abgeschlossen wird.

Bei Leistungen von Freiberuflern ist zu beachten, dass bei einer Proforma-Rechnung/Kostennote der Zeitpunkt der Zahlung ausschlaggebend ist. Erfolgt die Zahlung nach dem 17.09.2011 ist der erhöhte Steuersatz von 21 % anzuwenden, auch wenn die Kostennote noch mit 20 % MwSt. ausgestellt wurde. 

Wurde für eine Lieferung eine Akontozahlung noch vor der Erhöhung der MwSt. geleistet, wurden dafür   20 % MwSt. in Rechnung gestellt. Erfolgt die Lieferung nach dem 17.09. muss in der Schlussrechnung für den Restbetrag der MwSt.-Satz von 21 % angewandt werden. Bei den Gutschriften ist zu berücksichtigen, dass es sich immer um Berichtigungen früherer Umsätze handelt. Die Berichtigung hat immer mit dem Satz der ursprünglichen Rechnung zu erfolgen. 

Bei den Tageseinnahmen (Einzelhandel, Gastgewerbe, etc.) wird die MwSt. in der Monatsabrechnung nachträglich herausgerechnet. Hier müssen die September-Umsätze je nach MwSt.-Satz mit Bezug auf den erwähnten Stichtag aufgegliedert werden. Die Herausrechnung darf nur mehr durch das mathematische Verfahren erfolgen (z. B. 21 % durch den Divisor 1,21). 

In Kürze folgt ein ausführliches Rundschreiben mit allen Neuerungen des aktuellen Sparpakets.

 

Download: Rundschreiben in PDF-Format

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 20. September 2011 )
 
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