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Steuererklärung für natürliche Personen (Mod. UNICO PF 2011) PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 6. April 2011

Die Termine für die Abfassung der Steuererklärung betreffend das Jahr 2010 sind heuer wie folgt festgelegt worden: 

Steuereinzahlungen:        16.06.2011   (ohne Zinsaufschlag)                                              

Wir ersuchen Sie daher in den nächsten Tagen und bis spätestens Freitag 22.04.2011 die notwendigen Unterlagen, sofern nicht schon erfolgt, bei uns im Büro abzugeben, damit wir eine termingerechte Fertigstellung gewährleisten können.

Anbei finden Sie eine Check-Liste, welche Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen hilfreich sein kann. Wir bitten Sie, die Liste sorgfältig auszufüllen und in unserem Büro abzugeben.

Insbesondere möchten wir Sie bitten auf folgende Punkte zu achten:

  • Änderungen in der Familienzusammensetzung: zu Lasten lebende Verwandte bzw. Personen mit einem Einkommen von max. 2.840,51 €; Steuernummer der im Jahre 2010 geborenen Kinder; Familienbogen, falls sich im Jahr 2010 etwas geändert hat; Familienstand (ledig, verheiratet, u.ä.) usw.
  • Mitteilung an welche gemeinnützige Körperschaft und/oder Glaubensgemeinschaft die 5 Promille bzw. 8 Promille der Einkommensteuer zugewiesen werden sollen
  • Mitteilung einer evtl. Beteiligung an einer GmbH und gleichzeitig bereits vorhandene INPS-Position im Angestelltenverhältnis o.ä.
  • Kauf oder Verkauf von Immobilien im Jahr 2010 und 2011: Grundbesitzbogen und Gebäudekatasterauszug für Immobilien (Grundstücke und Gebäude), die 2010 bzw. 2011 gekauft, geleast oder gebaut wurden oder wo sich die Besitzverhältnisse geändert haben; Angabe des Marktwertes von Baugründen
  • Betrag der Mieteinnahmen aus Immobilienbesitz: zusätzliche Angabe der denkmalgeschützten Gebäude
  • Bestätigungen verschiedener Einkommen 2010: Modell CUD für lohnabhängige Arbeit, Bestätigung der Pensionen, Stipendien, gelegentlich freie Mitarbeit, Aktiendividenden, Spekulationsgewinne, ausländische Zinserträge, Beteiligungen an Gesellschaften
  • Einzahlungsbestätigungen F24 der Bank: für geleistete Steuervorauszahlungen (Juni/Juli u. November 2010), für Bestätigungen der Vorsteuer bei Freiberuflern, Vertretern od. gelegentlich selbst. Mitarbeit u.ä.m.; für die Freistellung bzw. Aufwertung v. Beteiligungen u. priv. Grundstücken; für getrennt besteuerbare Einkommen für welche eine Steuervorauszahlung v. 20% zu leisten ist
  • Einzahlungsbestätigungen der Rentenvorsorge: beim INPS - NISF von Handwerkern und Kaufleuten sowie die Einzahlungen von Freiberuflern an die jeweilige Berufskasse (Rechtsanwälte, Ärzte usw.) betreffend das Jahr 2010
  • Inanspruchnahme des Steuerschutzschildes (sog. Scudo Fiscale): Unterlagen zur Sanierung von Auslandstransaktionen und der begünstigten Rückführung oder Deklarierung (bei Immobilien) des Auslandsvermögens
  • Vermögen im Ausland: Angabe des Vermögens im Ausland (Bankkonten, Wertpapiere, Immobilien, Versicherungen und Ähnliches)
  • Abtretung Steuerrückbehalte: von Freiberuflern/Gesellschaftern an die Sozietät/Gesellschaft
  • Unterlagen der vom Einkommen abzugsfähigen Spesen:
  • Bankbestätigungen für bezahlte Passivzinsen bei Hypothekardarlehen für Kauf oder Bau der Erstwohnung
  • Zahlungen Zusatzrentenfonds für Selbständige; Lebens- und Unfallversicherungen bis 1.291,14 € und Autohaftpflichtversicherung
  • Spenden an gemeinnützige oder kirchliche Organisationen, politische Parteien und ONLUS
  • Arztspesen mit eventueller Rückvergütung, Optiker-Rechnungen und Apotheke-Spesen und solche für behinderte Personen oder zu Lasten lebende Familienmitglieder, sowie Spesen für Pflegepersonal
  • Terarztspesen
  • Beerdigungskosten
  • Einschreibegebühren für Oberschulen, Universitäten, Kinderhorte und Sportvereine
  • Unterhaltszahlungen an getrennte oder geschiedene Ehepartner
  • Umbau und Sanierungsarbeiten, welche in den Genuss des Steuerabzuges von 36% bzw. 41% fallen
  • Energiesparmaßnahmen, welche in den Genuss des Steuerabzuges von 55% fallen
  • Beitragseinzahlungen für die Hausangestellten sowie bezahlte (auch freiwillige) Vorsorge- bzw. Fürsorgebeiträge an die Sozialversicherungsinstitute (Gesundheitssteuer, INPS, INAIL, Hausfrauenrente usw.)
  • Ersatz von Kühlschränken (A+), Mietkosten Universitätsstudenten, Rückkauf der Studienjahre, Kosten Immobilienmakler bei Erstwohnungskauf
  • Mietaufwendungen, welche von Personen zwischen 20 und 30 Jahren oder von Lohnabhängigen, welche den Wohnsitz aufgrund des Arbeitsplatzes wechseln mussten, getätigt wurden und Mietaufwendungen konventionierter Mietverträge
  • Sonstiges 

 

Wir weisen darauf hin, dass die Rentenbezieher das Modell RED zur Erhebung von Daten bezüglich des Einkommens der INPS erklären müssen. Die vorgeschriebene Meldung kann über unser Büro abgewickelt werden.

 

 

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Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 6. April 2011 )
 
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