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Lohnausgleichskasse im Baugewerbe: Die Angleichung an die Industriebetriebe PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 4. August 2010
Mit Rechtsauskunft vom 5. Juli 2010 Nr. 26 hat das Arbeitsministerium klargestellt, daß auch im Baugewerbe die Verlängerung der Lohnausgleichskasse ohne Wiederaufnahme der Arbeiten möglich ist und die Berechnung der möglichen Wochen (Obergrenze von 52 Wochen in einem Zeitraum von 2 Jahren) aufgrund der Tage erfolgen muß (Anzahl der einzelnen Tage im Lohnausgleich - 5 oder 6 Tage ergeben eine Woche). Damit ist die vorherige restriktive Auslegung durch das NISF/INPS überholt und es erfolgt im Wesentlichen eine Gleichstellung des Baugewerbes mit dem Bereich Industrie.
Josef Tschöll in Corriere dell Paghe - Guida al Lavoro - Il Sole 24Ore - Nr. 8-9/2010 http://www.guidaallavoro.ilsole24ore.com
 
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