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Innergemeinschaftliche Dienstleistungen und Umsatzmeldung für Steuerparadiese PDF Drucken E-Mail
Montag, 26. Juli 2010

Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über wichtige Neuerungen im Bereich der Intrastat Meldung für innergemeinschaftliche Dienstleistungen und der Umsatzmeldung für Steuerparadiese.

Intrastat Meldung – innergemeinschaftliche Dienstleistungen
Vor Kurzem wurde von der Agentur der Einnahmen ein Rundschreiben zur Klärung einiger Unklarheiten bezüglich der Angaben in der Intrastat Meldung veröffentlicht. Bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen sind in der Intrastat Meldung neben der Zolltarifnummer auch die Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum, die Zahlungsart und das Empfängerland der Zahlung anzugeben. In diesem Zusammenhang wurde nun geklärt, dass bei der Rechnungsnummer und -datum nicht die Daten der eigentlichen Rechnung, sondern jene der Eigenrechnung anzugeben sind. Bei der Zahlungsart ist zu unterscheiden, ob es sich um Banküberweisungen, Zahlungen mittels Kreditkarte oder sonstige Zahlungen (z.B. Verrechnung mit bestehenden Guthaben) handelt.
Da bei der Verbuchung der Rechnungen von den Buchhaltern oft noch nicht beurteilt werden kann, wie die Rechnungen beglichen werden, wird von uns angenommen, dass die Auslandsrechnungen mittels Banküberweisung beglichen werden (häufigster Fall). Falls die Rechnungen aber nicht mittels Banküberweisung beglichen werden, werden unsere Kunden gebeten, dies auf den Rechnungen zu vermerken (z.B. bei Zahlung mittels Kreditkarte). 

Umsatzmeldung für Steuerparadiese

Ab 01. Juli 2010 müssen alle Umsätze mit Unternehmen mit Sitz in einem Steuerparadies (z.B. Schweiz, Liechtenstein oder San Marino) der Finanzverwaltung monatlich oder vierteljährlich in elektronischer Form gemeldet werden. Bei dieser Meldung werden neben der Bezeichnung, der Steuernummer, der MwSt.-Nummer und der genauen Anschrift, bei natürlichen Personen sogar das Geburtsdatum und der Geburtsort verlangt. Aus diesem Grund ersuchen wir unsere Kunden, diese Daten von Ihren Lieferanten oder Kunden mit Sitz in einem Steuerparadies bereits vor Abwicklung des Geschäfts einzuholen und uns frühzeitig über solche Operationen zu informieren.

 

 

Download: Rundschreiben in PDF-Format

Letzte Aktualisierung ( Montag, 26. Juli 2010 )
 
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