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Die Bescheinigung zur Beitragskorrektheit bei zeitweiligen Firmenzusammenschlüssen |
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Montag, 28. Juni 2010 |
Mit einer neuen Klarstellung im Bereich der Beitragskorrektheit nimmt das Arbeitsministerium zum Fall der zeitweiligen Frimenzusammenschlüsse und der darauffolgenden Gründung eines Konsortiums Stellung. In der Angebotsphase muß die Bescheinigung zur Beitragskorrektheit (DURC) von jeder am Zusammenschluß beteiligten Firma vorgelegt werden. Nach der Gründung des Konsortiums und der Ausführung der Bauarbeiten durch dieses ist die Bescheinigung DURC nur mehr vom Konsortium selbst vorzulegen. Josef Tschöll in Guida al Lavoro - Il Sole 24Ore - Nr. 25/2010 - http://www.guidaallavoro.ilsole24ore.com
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