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Die Bescheinigung zur Beitragskorrektheit für Betriebe bei solidarischer Haftung |
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Montag, 31. Mai 2010 |
Nach den Klarstellungen des Arbeitsministeriums (Rechtsauskunft Nr. 3/2010) hat nunmehr das NISF/INPS prozedurelle Anweisungen erlassen. In jenen Fällen wo ein Modell DURC an Firmen ausgestellt wird, welche einer solidarischen Haftung unterliegen ist auf der Bescheinigung auch ein entsprechender Vermerk durch die Amtsstellen anzubringen. Josef Tschöll in Guida al Lavoro - Il Sole 24Ore - Nr. 20/2010 - http://www.guidaallavoro.ilsole24ore.com
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