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Die Beitragspflichten an die Bauarbeiterkasse bei Abfindungssummen |
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Freitag, 14. Mai 2010 |
Ein Gutachten der Studienkommission der Nationalen Berufskammer der Arbeitsrechtsberater geht davon aus, daß auch bei Abfindungssummen in Zusammenhang mit Arbeitsstreitfällen die Pflicht zur Zahlung der kollektivvertraglich vorgesehenen Hinterlegung sowie der Beiträge besteht. Die Kollektivverträge, welche die Hinterlegung für Ferien und Weihnachtsgeld regeln, sehen hingegen keine solche Pflicht vor. Josef Tschöll in Guida al Lavoro - Il Sole 24Ore - Nr. 19/2010 - http://www.guidaallavoro.ilsole24ore.com
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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 14. Mai 2010 )
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