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Staatliche Förderungen PDF Drucken E-Mail
Montag, 26. April 2010

Um die italienische Industrieproduktion zu beleben, hat die Regierung eine Verordnung erlassen, die beim Kauf bestimmter Güter Begünstigungen in Form von Preisnachlässen vorsieht.
Folgende Güter sind davon betroffen:

-  Einbauküchen
-  Elektro-Haushaltsgeräte
-  Leichmotorräder
-  Internetanschluss
-  Traktoren und andere landwirtschaftliche Maschinen
-  Immobilien mit hoher Energieeffizienz

  • Die staatliche Förderung für den Kauf von Einbauküchen beträgt 10% vom Verkaufspreis. Der Beitrag ist allerdings auf höchstens € 1.000 beschränkt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Beitrages ist, dass die alte Küche durch eine neue ersetzt wird und dass die neue mindestens zwei Einbau-Elektrogeräte mit hoher Energieeffizienz beinhaltet.  Außerdem muss sie für die getrennte Müllsammlung ausgerüstet sein.
  • Der Kauf von Elekro-Haushaltsgeräten mit hoher Energieeffizienz wird mit 20% vom Verkaufspreis gefördert. Für diese Geräte sind unterschiedliche Höchstbeträge vorgesehen. Für Geschirrspülmaschinen sind es höchstens € 130.
  • Für Leichmotorräder der Klasse Euro 0 und Euro 1 gibt  es eine Verschrottungsprämie, wenn gleichzeitig ein neues Motorrad gekauft wird. Die Förderung beträgt 10% vom Verkaufspreis und maximal € 750.
  •  Jugendliche von 18 bis 30 Jahre, die ein Abonnement für einen Breitband-Internetzugang abschließen, erhalten einen Förderungsbeitrag von € 50.
  • Für Traktoren und andere landwirtschaftliche Maschinen gibt es eine Förderung von 10% vom Verkaufspreis. Gleichzeitig muss aber eine vor dem Jahr 2000 hergestellte Maschine der gleichen Art verschrottet werden.
  • Beim Kauf von Immobilien sind Förderungen im Ausmaß von € 5.000 bis € 7.000 vorgesehen. 

Bevor der Verkäufer dem Kunden die oben erwähnten Förderungen in Form der Preisreduzierung gewähren kann, muss er sich über ein eigens dafür eingerichtetes Call Center unter der grünen Nummer 800.556.670 anmelden. 
Die gesamten Fördermittel sind mit € 300 Millionen beschränkt. Der Verkäufer der begünstigten Güter muss sich laufend über die Verfügbarkeit der Mittel über die Internetseite www.sviluppoeconomico.gov.it  informieren.

 

Download: Rundschreiben in PDF-Format

Letzte Aktualisierung ( Montag, 26. April 2010 )
 
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