|
Die Korrektheit der Beitragssituation bei solidarischer Haftung im Werkvertrag |
|
|
|
|
Freitag, 16. April 2010 |
|
Die solidarische Haftung des Auftraggebers mit dem Nachunternehmer erstreckt sich auch auf die Zinsen und Aufschläge von Vor- und Fürsorgebeiträgen. Von dieser solidarischen Haftung sind jedoch die Verwaltungsbußgelder, welche dem Nachunternehmer ausgestellt werden, ausgenommen. Der Auftraggeber hat in solchen Fällen der solidarischen Haftung trotzdem Anrecht auf die Aussstellung einer Bescheinigung zur Korrektheit der eigenen Beitragssituation, sofern er die von ihm selbst geschuldeten Beiträge korrekt bezahlt hat. J. Tschöll in Guida al Lavoro - Il Sole 24Ore - Nr. 16/2010 - http://www.guidaallavoro.ilsole24ore.com
|
|
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 16. April 2010 )
|