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Neue Regelung der Abfälle |
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Dienstag, 16. Februar 2010 |
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Für alle Unternehmen, welche gefährliche und nicht gefährliche Abfälle erzeugen, lagern und/oder transportieren, wird ab 2010 die Verwaltung der Abfälle neu geregelt. Zu diesem Zweck wurde das so genannte System SISTRI (sistema per il controllo della traccibilità dei rifiuti) quasi ad hock, lt. Ministerialdekret vom 17.12.2009, eingeführt. Vorerst müssen sich die betreffenden Betriebe in dieses Register eintragen, u. zwar innerhalb 28.02.2010 mit mehr als 50 Beschäftigten, innerhalb 30.03.2010 mit weniger als 50 Beschäftigten. Betriebe, welche nur nicht gefährliche Abfälle bewirtschaften und nur bis zu 10 Beschäftigte haben, brauchen sich nicht registrieren. Ab 13. Juli für die erste Gruppe, bzw. ab 12.08.2010 für die zweite Gruppe ist für die Bewirtschaftung ein elektronischer USB-Stick und für den Transport eine Blackbox vorgesehen. Zuständig ist hierfür die Handelskammer. Bis dahin wird weiterhin alles in Papierform (Begleitschein, Abfallregister und MUD-Meldung) abgwickelt. Nachdem von mehreren Seiten Proteste ergangen sind, könnte es durchaus sein, dass die Termine verschoben werden, bzw. Änderungen vorgenommen werden.
Download: Rundschreiben in PDF-Format |
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 16. Februar 2010 )
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