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Part-time im Bauwesen: "Virtuelle Beitragspflicht" |
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Montag, 25. Januar 2010 |
Mit Rundschreiben vom 13.01.2010 stellt das NISF/INPS klar, daß bei Überschreitung der von den Kollektivverträgen im Bauwesen erlaubten Anzahl von Teilzeitarbeitsverträgen bei Arbeitern (nicht jedoch Angestellten) die Pflcht zur Bezahlung der Beiträge auf die "virtuelle" Entlohnung besteht (figurative Lohndifferenz zwischen Teilzeitarbeitsverhältnis und Vollzeitarbeitsverhältnis). Josef Tschöll in Guida al Lavoro Il Sole 24Ore - Nr. 4/2010 - http://www.guidaallavoro.ilsole24ore.com
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 25. Januar 2010 )
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