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Die Pflicht zur Eintragung in die Bauarbeiterkasse: Voraussetzung für die Bescheinigung DURC |
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Sonntag, 29. November 2009 |
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In der schwierigen Situation der Einschreibepflicht für die Baufirmen in die Bauarbeiterkasse hat das Arbeitsministerium nun erneut klargestellt, daß diese Pflicht ist. Die Einschreibung in die Bauarbeiterkasse gehört zum wirtschaftlich - rechtlichen Teil des Kollektivvertrages und nicht zum obbligatorisch - gewerkschaftlichen Teil. Demnach ist die Einschreibung und Zahlung der Beträge an die Bauarbeiterkasse auch Voraussetzung für die Ausstellung der Bescheinigung zur Korrektheit der Beitragssituation des Arbeitgebers (DURC). Josef Tschöll in Guida al Lavoro Il Sole 24Ore - Nr. 46/2009 - http://www.guidaallavoro.ilsole24ore.com
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