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Steuererklärung für natürliche Personen (Mod. UNICO PF 2009) PDF Drucken E-Mail
Montag, 20. April 2009

Die Termine für die Abfassung der Steuererklärung betreffend das Jahr 2008 sind heuer wie folgt festgelegt worden:

Steuereinzahlungen:          16.06.2009      (ohne Zinsaufschlag)

Wir ersuchen Sie daher in den nächsten Tagen und bis spätestens Donnerstag 30.04.2009 die notwendigen Unterlagen, sofern nicht schon erfolgt, bei uns im Büro abzugeben, damit wir eine termingerechte Fertigstellung gewährleisten können.
Anbei finden Sie eine Check-Liste, welche Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen hilfreich sein kann. Wir  bitten Sie, die Liste sorgfältig auszufüllen und in unserem Büro abzugeben.

Insbesondere möchten wir Sie bitten auf folgende Punkte zu achten:

  • Änderungen in der Familienzusammensetzung: zu Lasten lebende Verwandte bzw. Personen mit einem Einkommen von max. 2.840,51 €; Steuernummer der im Jahre 2008 geborenen Kinder; Familienbogen, falls sich im Jahr 2008 etwas geändert hat; Familienstand (ledig, verheiratet, u.ä.) usw.
  • Mitteilung an welche gemeinnützige Körperschaft und/oder Glaubensgemeinschaft die 5 Promille bzw. 8 Promille der Einkommensteuer zugewiesen werden sollen
  • Mitteilung einer evtl. Beteiligung an einer GmbH und gleichzeitig bereits vorhandene INPS-Position im Angestelltenverhältnis o.ä.
  • Kauf oder Verkauf von Immobilien im Jahr 2008 und 2009: Grundbesitzbogen und Gebäudekatasterauszug für Immobilien (Grundstücke und Gebäude), die 2008 bzw. 2009 gekauft, geleast oder gebaut wurden oder wo sich die Besitzverhältnisse geändert haben; Angabe des Marktwertes von Baugründen
  • Betrag der Mieteinnahmen aus Immobilienbesitz: zusätzliche Angabe der denkmalgeschützten Gebäude
  • Bestätigungen verschiedener Einkommen 2008: Modell CUD für lohnabhängige Arbeit, Bestätigung der Pensionen, Stipendien, gelegentlich freie Mitarbeit, Aktiendividenden, Spekulationsgewinne, ausländische Zinserträge, Beteiligungen an Gesellschaften
  • Einzahlungsbestätigungen F24 der Bank: für geleistete Steuervorauszahlungen (Juni/Juli 2008 und November bzw. Dezember 2008), die Bestätigungen der Vorsteuer bei Freiberuflern oder bei gelegentlich selbständiger Mitarbeit; für die Freistellung bzw. Aufwertung von Beteiligungen und privaten Grundstücken; für getrennt besteuerbare Einkommen für welche eine Steuervorauszahlung von 20 % zu leisten ist
  • Einzahlungsbestätigungen der Rentenvorsorge: beim INPS - NISF von Handwerkern und Kaufleuten sowie die Einzahlungen von Freiberuflern an die jeweilige Berufskasse (Rechtsanwälte, Ärzte usw.) betreffend das Jahr 2008
  • Unterlagen der vom Einkommen abzugsfähigen Spesen:
    - Bankbestätigungen für bezahlte Passivzinsen bei Hypothekardarlehen für Kauf oder Bau der Erstwohnung
    -Zahlungen Zusatzrentenfonds für Selbständige; Lebens- und Unfallversicherungen bis 1.291,14 € und Autohaftpflichtversicherung
    - Spenden an gemeinnützige oder kirchliche Organisationen, politische Parteien und ONLUS
    - Arztspesen mit eventueller Rückvergütung, Optiker-Rechnungen und Apotheke-Spesen und solche für behinderte Personen oder zu Lasten lebende Familienmitglieder, sowie Spesen für Pflegepersonal
    - Tierarztspesen
    - Beerdigungskosten
    - Einschreibegebühren für Oberschulen, Universitäten, Kinderhorte und Sportvereine
    - Unterhaltszahlungen an getrennte oder geschiedene Ehepartner
    - Umbau und Sanierungsarbeiten, welche in den Genuss des Steuerabzuges von 36% bzw. 41% fallen- Energiesparmaßnahmen, welche in den Genuss des Steuerabzuges von 55% fallen
    - Beitragseinzahlungen für die Hausangestellten sowie bezahlte (auch freiwillige) Vorsorge- bzw. Fürsorgebeiträge an dieSozialversicherungsinstitute (Gesundheitssteuer, INPS, INAIL, Hausfrauenrente usw.)
    - F24 für Freistellung/Aufwertung von Beteiligungen und privaten Baugrundstücken
    - Bestätigung Vorsteuereinzahlungen
    - Ersatz von Kühlschränken (A+), Mietkosten Universitätsstudenten, Abonnementspesen für öffentl. Verkehrsmittel, Rückkauf der Studienjahre, Kosten Immobilienmakler bei Erstwohnungskauf, Fortbildungsspesen der Lehrer und Professoren
    - Sonstiges

 

Wir weisen darauf hin, dass die Rentenbezieher das Modell RED zur Erhebung von Daten bezüglich des Einkommens der INPS erklären müssen. Die vorgeschriebene Meldung kann über unser Büro abgewickelt werden.

Für eventuelle Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen in einem Gespräch gerne zur Verfügung.

 

 

Download: Rundschreiben in PDF-Format

Download: Checkliste Unico 2009 

 
Letzte Aktualisierung ( Montag, 20. April 2009 )
 
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