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MUD-Erklärung für gefährliche Abfälle PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, 1. April 2009

Innerhalb 30.04.2009 ist die jährliche MUD-Erklärung für gefährliche Abfälle bei der Handelskammer einzureichen.
Voraussetzung ist, dass unters Jahr die vidimierten Sonderrmüll-Begleitscheine erstellt, sowie dasentsprechende Abfallregister regulär geführt wurde.
Im Einzelnen betrifft es die Abfallkennziffern mit einem * nach der Nummer (z.B. 01 05 05 * Ölhaltige Abfälle).

 Die Pflicht zur Erklärung betrifft nur die gefährlichen Abfälle, wie z.,B. Batterien, Altöle bei Tankstellen, TV und Computer, leere Behälter mit Farb- oder Lackrückständen, usw. 

Nicht gefährlich eingestuft sind u.a. Bauschutt, Öl von Friteusen, Alteisen, Kabel, usw. Für diese sind nur die Sonderrmüll-Begleitscheine auszufüllen. Zurzeit braucht dafür kein Abfallregister geführt zu werden. 

Unternehmen, welche den Transport für Dritte übernehmen, müssen in jedem Fall die MUD-Erklärung einreichen, auch für nicht gefährlichen Abfall. 

Diese Erklärung können wir Ihnen, falls erforderlich, auf Wunsch, gerne erstellen.Wir bitten Sie höflich, uns ggf. die nötigen Unterlagen bis spätestens 16. April d.J. zu übermitteln. 

Für etwaige Fragen in diesem Zusammenhang stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.Weitere Information zu diesem Thema finden Sie unter:
http://www.hk-cciaa.bz.it/de-DE/UMWELT/Jaehrliche_Abfallmitteilung_mud/jaehrliche_abfallmitteilung_mud.html

 

Download: Rundschreiben in PDF-Format
Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 1. April 2009 )
 
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