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ICI - Einzahlungsformulare Da die ICI-Einzahlungsformulare von vielen Gemeinden bereits vollständig ausgefüllt zugesandt werden, sehen wir künftig davon ab, Ihnen diese zusätzlich zuzusenden. Sollte es von Ihnen gewünscht sein, dass wir für Sie die ICI berechnen und die entsprechenden Einzahlungsscheine erstellen, ersuchen wir Sie, uns dies bis spätestens Freitag, den 27. Februar 2009 mitzuteilen. Da die Erstellung mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden ist, bitten wir Sie, obigen Termin einzuhalten.Damit wir die Einzahlungsformulare korrekt erstellen können, benötigen wir einen aktuellen Katasterauszug aller Immobilien.Wird auch Ihre Einkommenssteuererklärung von unserem Büro erstellt, benötigen wir auf jedem Fall einen aktuellen Katasterauszug.
Buchhaltungsunterlagen Da aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und immer enger werdender Termine die Zeitspannen für die termingerechte Erledigung aller Arbeiten (periodische Einzahlungsscheine, Steuererklärungen, Rückerstattungsanträge usw.) immer kürzer werden, ersuchen wir Sie, uns die Buchhaltungsunterlagen innerhalb des 5. des Folgemonats zu übermitteln. Für das Jahr 2009 haben wir folgende Termine dafür vorgesehen (auch bei trimestraler Abrechnung!): Unterlagen Jänner 2009 Donnerstag, den 05. Februar 2009 Unterlagen Februar 2009: Donnerstag, den 05. März 2009 Unterlagen März 2009: Montag, den 06. April 2009 Unterlagen April 2009: Dienstag, den 05. Mai 2009 Unterlagen Mai 2009: Freitag, den 05. Juni 2009 Unterlagen Juni 2009: Montag, den 06. Juli 2009 Unterlagen Juli 2009: Mittwoch, den 05. August 2009 Unterlagen August 2009: Freitag, den 04. September 2009 Unterlagen September 2009: Monatag, den 05. Oktober 2009 Unterlagen Oktober 2009: Donnerstag, den 05. November 2009 Unterlagen November 2009: Freitag, den 04. Dezember 2009 Unterlagen Dezember 2009: Dienstag, den 05. Jänner 2010 Absetzbetrag 55 % - Energieeinsparung Wie in unserem letzten Rundschreiben über das Haushaltsgesetz mitgeteilt, wonach für Spesen das Jahr 2008 betreffend, voraussichtlich zwischen dem 15.01.2009 und 27.02.2009 ein eigener Antrag elektronisch eingereicht werden muss, kann als überholt bzw. hinfällig betrachtet werden.
Wir bitten Sie, obige Termine strikt einzuhalten, damit wir für Sie alle Arbeiten termingerecht und korrekt erledigen können. Bei Nichteinhaltung der Termine sind wir nicht imstande, für die termingerechte Erledigung der Arbeiten zu garantieren. Rundschreiben in PDF-Format |