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Im diesjährigen Haushaltsgesetz sind im Gegensatz zu vergangenen Jahren wenige Bestimmungen enthalten. Es handelt sich dabei vorwiegend um die Verlängerung bzw. Neuauflage bereits bestehender Bestimmungen und Begünstigungen. Vieles wurde bereits im vergangenen Sommer (Sommerverordnung) und Herbst (Krisenpaket) vorweggenommen. Im Folgenden eine kurze Übersicht einiger wesentlichen Bestimmungen dieser Verordnungen.
Geldwäsche Die Höchstgrenze, bis zu welcher Bargeldzahlungen getätigt, übertragbare Bankschecks sowie Überbringersparbücher ausgestellt werden dürfen, ist von 5.000 € wieder auf 12.500 € erhöht worden. Bargeldzahlungen an Freiberufler Die ursprüngliche Abschaffung von Bargeldzahlungen an Freiberufler wurde wieder aufgehoben. Somit können Bargeldzahlungen an Freiberufler weiterhin getätigt werden. Abschaffung Kunden- und Lieferantenlisten Die im Jahr 2006 wieder eingeführten Kunden- und Lieferantenlisten in elektronischer Form sind rückwirkend wieder abgeschafft worden. Damit sind auch die Strafen für eventuelle Fehler oder Unterlassungen in Zusammenhang mit den Listen nicht mehr anwendbar. Übertragung GmbH-Anteile Die Abtretung von Gesellschaftsquoten an einer GmbH wurde vereinfacht. Diese muss nun nicht mehr durch einen Notar erfolgen, sondern kann auch von einem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mittels elektronischer Unterschrift der Vertragsparteien und anschließender Hinterlegung des Aktes beim Handelsregister erfolgen. Zuweisung 0,5% der Einkommensteuer IRPEF Auch für das Jahr 2009 kann der Steuerpflichtige bestimmen, wem er 0,5% der Einkommensteuer zukommen lassen will (z.B. zur Unterstützung des Volontariatswesens, Onlus-Vereinen, für Forschung und Universitäten, für Sozialdienste der Gemeinde). Einkommensmasstab (redditometro) Künftig soll das Einkommen bzw. der Lebensstandard strengeren Kontrollen unterworfen werden. Personen, die im Verhältnis zu ihren erklärten Einkommen einen zu hohen Lebensstandard (z.B. Besitz von Booten, großen Autos u.ä.m.) aufweisen, unterliegen diesen Kontrollen. Bei diesen Kontrollen sollen auch die Gemeinden zur Mithilfe herangezogen werden. Wohnsitz Ausland Für italienische Staatsbürger, welche ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, sind strengere Kontrollen vorgesehen. Die Gemeinden müssen der zuständigen Agentur der Einnahmen innerhalb von 6 Monaten der Wohnsitzverlegung bzw. Eintragung ins „AIRE“ (Verzeichnis der im Ausland ansässigen Personen), mitteilen, ob der Wohnsitz effektiv ins Ausland verlegt worden ist. Die Bestimmung ist rückwirkend ab 01.01.2006 anwendbar. Abfindung Erhebungsprotokolle Werden die Beanstandungen vorbehaltlos angenommen und wird ein entsprechender Antrag innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung des Erhebungsprotokolls eingereicht, kann die Zahlung der Strafen auf 1/8 reduziert werden. Gastgewerbliche Leistungen Die generelle Nichtabzugsfähigkeit der Mwst. auf gastgewerbliche Leistungen (Verabreichung von Speisen und Getränken, Übernachtungen) wurde abgeschafft. Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit der Mwst. bildet die betriebliche Zugehörigkeit sowie das Ausstellen einer Rechnung. Wird die Leistung von den Mitarbeitern in Anspruch genommen, müssen auch deren Namen auf der Rechnung angeführt werden. Handelt es sich bei den gastgewerblichen Leistungen um reine Repräsentationsausgaben (z.B. Essen mit Kunden), ist die Mwst. weiterhin nicht abzugsfähig. Für Zwecke der Einkommenssteuer hingegen sind obige Spesen nur mehr zu 75 % abzugsfähig. Absetzbetrag für Energieeinsparung Damit der Absetzbetrag von 55 % für Maßnahmen zur Energieeinsparung in Anspruch genommen werden kann, muss künftig ein eigener Antrag elektronisch an das Finanzamt gestellt werden. Teilt das Amt die Verfügbarkeit der dafür bereitgestellten Mittel dem Antragsteller nicht innerhalb von 30 Tagen mit, können die Ausgaben in der Steuererklärung nicht abgezogen werden. Für Spesen das Jahr 2008 betreffend, muss voraussichtlich zwischen dem 15.01.2009 und 27.02.2009 der Antrag eingereicht werden. Für die im Jahr 2009 und 2010 gezahlten Ausgaben kann der Antrag zwischen dem 01. Juni und dem 31. Dezember des Jahres der Bezahlung eingereicht werden. Freiwillige Berichtigung (ravvedimento operoso) Die Strafen für die freiwillige Berichtigung wurden ab 29.11.2008 folgenderweise reduziert: - freiwillige Berichtigung einer unterlassenen oder zu späten Zahlung innerhalb von 30 Tagen: von 1/8 auf 1/12 der Mindeststrafe bzw. 2,5 %; - freiwillige Berichtigung einer unterlassenen oder zu späten Zahlung ab 31 Tage und innerhalb der Abgabefrist der Steuererklärung für den Zeitraum, in welchem der Fehler gemacht wurde: von 1/5 auf 1/10 bzw. 3 %; - verspätete Abgabe der Steuererklärung, wenn diese innerhalb von 90 Tagen nach dem Abgabetermin nachgereicht wird: von 1/8 auf 1/12 von 258 € sowie die Strafe auf eventuell geschuldete Steuern. Abfindung Streitgespräche Bei Überprüfungen und Festsetzungen seitens des Steueramtes wird die Möglichkeit eingeführt, durch Zahlung von 1/8 der Strafen das Verfahren sofort abzufinden, sofern die Festsetzungen seitens des Amtes bedingungslos angenommen werden. Darlehen Erstwohnung Für Darlehen betreffend den Kauf, den Bau und die Wiedergewinnung der Erstwohnung mit variablen Zinssatz, welche innerhalb 31.10.2008 abgeschlossen wurden, wird für natürliche Personen ein Höchstzinssatz von 4 % eingeführt. Sind die Zinsen höher, wird diese Differenz vom Staat übernommen. Die Begünstigung gilt nur für das Jahr 2009. Forscher und Dozenten Forscher und Dozenten, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, müssen ihr Einkommen in den ersten drei Jahren nur mit 10 % besteuern. Die Begünstigung gilt bis 2013. Vereine Die Steuerbefreiung für Mitgliedsbeiträge und institutionelle Tätigkeiten bei Vereinen sind nur mehr gültig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen bestehen bzw. diese elektronisch an das Finanzamt gemeldet werden. Abzugsfähigkeit IRAP Die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP ist ab 2008 (also bereits in der diesjährigen Steuererklärung) im Ausmaß von 10 % von der Einkommenssteuer abzugsfähig. Für die Irap-Zahlungen der letzten vier Jahre kann ein eigener Rückerstattungsantrag eingereicht werden. Branchenkennzahlen Aufgrund der Wirtschaftskrise kann es eine Überarbeitung bestimmter Sektoren geben. Bei Fehlbeträgen von bis zu 50.000 € darf keine Berichtigung seitens des Finanzamtes vorgenommen werden, wenn die Differenz der entsprechenden Umsätze kleiner als 40 % ist. Zertifizierte e-mail-Adresse (PEC - posta elettronica certificata) In Gesellschaftsform organisierte Unternehmen und Feiberufler müssen künftig eine zertifizierte e-mail – Adresse einrichten, welche bei der Handelskammer zu melden ist. Aufwertung Anlagevermögen Immobilien (mit Ausnahme jener, welche Gegenstand der eigenen Tätigkeit bilden sowie Baugrundstücke), welche in der Bilanz 2007 sowie 2008 aufscheinen, können bis maximal auf den Marktwert aufgewertet werden. Die Aufwertung kann für zivilrechtliche Zwecke unentgeltlich erfolgen. Soll diese auch für steuerliche Zwecke erfolgen, ist für abschreibbare Anlagegüter eine Ersatzsteuer in Höhe von 10 % und für nicht abschreibbare Anlagegüter eine Ersatzsteuer in Höhe von 7 % geschuldet. Ersatzsteuer Umstrukturierungen Die Abschreibedauer immaterieller Vermögenswerte (z.B. Geschäftswert), welche sich bei der Umstrukturierung von Betrieben ergeben, kann durch die Zahlung einer Ersatzsteuer in Höhe von 16 % auf die Hälfte bzw. auf 9 Jahre reduziert werden. IRAP - Landwirtschaft Der für landwirtschaftliche Betriebe begünstigte IRAP-Satz von 1,9 %, welcher ursprünglich phasenweise an den Normalsatz angepasst werden sollte, wird nun definitiv mit 1,9 % festgelegt. Steuerabsetzbetrag für Lehrpersonal Lehrer und Professoren mit Jahresauftrag können auch für 2009 einen Steuerabsetzbetrag von 19 % betreffend Spesen für Fortbildung in der Steuererklärung geltend machen. Das Limit für die abzugsfähigen Spesen beträgt 500 €. Das bedeutet, dass die Steuerersparnis maximal 95 € betragen kann. Abzugsbetrag 36 % für Wiedergewinnungsarbeiten Der Steuerabsetzbetrag für Wiedergewinnungsarbeiten bei Wohngebäuden wird bis zum Jahr 2011 verlängert und beträgt weiterhin 36%. Die höchstzulässigen Spesen für die Begünstigung betragen weiterhin 48.000 € pro Wohneinheit. Die Lohnkosten sind in der Rechung getrennt anzuführen. Mehrwertsteuer Instandhaltungsarbeiten Zudem wird auch der begünstigte Mehrwertsteuersatz für ordentliche und außerordentliche Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden (Art. 31, Abs.1, Buchstabe a) und b) des Gesetzes 457/78) von 10% verlängert. Absetzbetrag Kinderhorte Die Abzugsfähigkeit der Spesen für Kinderhorte in der Höhe von maximal 632 € pro Kind wird als endgültige Regel eingeführt. Die Spesen sind im Ausmaß von 19% steuerlich abzugsfähig. Die maximale Steuerersparnis kann somit 120 € betragen. Bus - Abonnements Der Steuerabsetzbetrag im Ausmaß von 19 % für Abonnements öffentliche Personentransporte betreffend wird für 2009 verlängert. Der Höchstbetrag der Spesen beträgt 250 €. Heizungkosten Es wird eine Erleichterung betreffend die Verbrauchersteuern für Schwer-/Heizöl und Gas sowie für die mit Biomasse betriebenen Fernheizwerke als endgültige Regel eingeführt (im Besonderen für Berggebiete – Klimazone E). Öl für die Beheizung von Gewächshäusern ist von den Akzisen befreit. Rundschreiben in PDF-Format: Sommerverordnung, Krisenpaket, Haushaltsgesetz |