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Vorabmeldung der Arbeitsverhältnisse – Neue Einheitsmeldung Wie bereits in unseren letzten Rundschreiben mitgeteilt beginnt nunmehr auch in Südtirol, ab dem 1. Dezember 2008, die Pflicht zur Vorabmeldung der Arbeitsverhältnisse. Im restlichen Staatsgebiet trat diese Pflicht ja bekanntlich bereits mit Anfang dieses Jahres in Kraft. Das bedeutet, dass ab dem 1. Dezember 2008 alle Mitarbeiter spätestens einen Tag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitsamt telematisch gemeldet werden müssen. Es entfällt somit die bisherige Frist von 10 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses!!
Diese doch sehr wesentliche Neuerung bewirkt einige organisatorische Umstellungen, sowohl für unsere Kunden als auch für unser Büro. Insbesondere um Verspätungen bei den Meldungen zu vermeiden ersuchen wir alle Kunden uns die erforderlichen Unterlagen fristgerecht zu übermitteln und sich an die Vorgaben dieses Rundschreibens zu halten. Bei all jenen Kunden wo unser Büro bereits bis jetzt die Meldungen beim Arbeitsamt erledigt hat werden wir dies auch weiterhin machen. Wir benötigen die erforderlichen Unterlagen jetzt aber wesentlich früher! Insbesondere bei ausländischen Arbeitnehmern ist dies unerlässlich zumal verschiedene zusätzliche Unterlagen (z.B. Neuanlegung der Steuernummer, Aufenthaltsgenehmigung usw.) erforderlich sind. Werden die Daten nicht vollständig und korrekt eingegeben blockiert sich das System bzw. kann die Meldung nicht versandt werden! Jene Kunden, welche die Ab- und Anmeldungen entweder noch in Papierform oder über die alten Anwendersysteme der Provinz Bozen, Notel oder Pronotel, selbst erledigt haben, müssen hingegen umstellen. Dafür ist es lediglich notwendig, dass der Betrieb über die Homepage der Abteilung Arbeit ein Benutzerkonto und ein Password beantragt. Die Mitarbeiter unseres Büros sind Ihnen dabei gerne behilflich. Es besteht in jedem Fall die Möglichkeit, dass die Meldung auch von unserem Büro durchgeführt wird. Für alle Meldungen, welche von unserem Büro gemacht werden sollen, ist es unbedingt notwenig, dass der zuständige Sachbearbeiter mindestens 1 Tag vorher (also zwei Tage vor dem effektiven Arbeitsbeginn) das von uns vorbereitete und diesem Rundschreiben beigefügte Meldeformular erhält. Lediglich in Ausnahmefällen und bei Dringlichkeit können wir die fristgerechte Anmeldung noch am Tag vorher garantieren, sofern wir bis spätestens 16.30 Uhr (Freitag 11.30 Uhr) die kompletten Unterlagen erhalten! Das Formular kann jederzeit auch von unserer Internetseite www.rst.bz.it (downloads) herunter geladen werden.
Die neue Einheitsmeldung ersetzt alle früher getrennt zu erstellenden Mitteilungen (Arbeitsamt, INAIL, INPS, ENPALS, Polizei usw.) und ist somit auch eine Vereinfachung. Komplizierter ist die Meldung selbst zumal diese 250 (!) Felder beinhaltet und somit wesentlich mehr Zeit für die Bearbeitung erfordert als die bisherige Prozedur. Die Einheitsmeldung kann nur mehr telematisch über das neue System Pronotel2 erstellt werden. Sämtliche Meldungen in Papierform (Fax) entfallen bzw. wurden abgeschafft. Meldepflichtig sind der Beginn, die Umwandlung (Änderungen) sowie das Ende eines Arbeitsverhältnisses. Unter diese Meldepflicht fallen folgende Vertragsverhältnisse: - abhängige Arbeit (alle Vertragsverhältnisse – Vollzeit, Teilzeit, auf Abruf, Job Sharing, befristete und unbefristete usw.); - selbständige Arbeitsverhältnisse (fortwährende und koordinierte freie Mitarbeit in den verschiedenen Formen, arbeitende Genossenschaftsmitglieder, stille Gesellschafter mit Arbeitsleistung); - Ausbildungs- und Orientierungspraktika. Zu melden sind weiter auch die Änderungen der Firmenbezeichnung des Arbeitgebers, die Abtretung des Betriebes (Pacht, Fusion, Spaltung, Einbringung, Verkauf, Fruchtgenuss). Der Meldepflicht unterliegen nunmehr auch die Entsendungen (Personalabstellung) sowie die Versetzung (definitive – nicht der zeitweilige Außendienst) der Mitarbeiter! Fristen. Der Beginn eines neuen Vertragsverhältnisses muß innerhalb des Tages vor dem Arbeitsbeginn gemeldet werden. Beispiel: effektiver Arbeitsbeginn am 2. Dezember 2008 – letztmöglicher Zeitpunkt für die Anmeldung ist der 1. Dezember 2008 (24.00 Uhr – es zählt der Zeitpunkt des Erhalt über die Onlineprozedur von Pronotel2). Die Verlängerung, die Umwandlung und das Ende des Arbeitsverhältnisses, die Entsendungen sowie die Versetzungen müssen innerhalb von 5 Tagen ab dem Eintreten des Ereignisses gemeldet werden. Dringende Anmeldungen sowie Nichtfunktionieren von Pronotel2. In diesem Fall kann die Mitteilung auch in Kurzform mittels des Formulars „UniUrg“ (vereinfachte Meldung) an die Faxnummer 0471 418557 beim Amt für Arbeitsmarkt übermittelt werden. Dieselbe Prozedur ist immer dann vorgesehen wenn der Betrieb z.B. am Wochenende oder an Feiertagen eine dringende Anstellung tätigt (z.B. bei Krankheit oder Ausfall eines Mitarbeiters im Gastgewerbe) und der Berater, welcher im Normalfall die Anmeldung tätigt, das Büro geschlossen hat. Der Betrieb kann in diesem Fall aufgrund der Dringlichkeit die Anmeldung selbst durchführen. Das Formular „UniUrg“ ist ebenfalls auf unserer Internetseite jederzeit abrufbar. Auf jeden Fall ist dann die Einheitsmeldung am nächsten möglichen Arbeitstag nachzuholen. Wichtig: Erfolgt diese Mitteilung nicht und der Mitarbeiter wird bei einer Kontrolle angetroffen, dann werden die Bußgelder für Schwarzarbeit verhängt. Durch den Wegfall des Matrikelbuches nach dem 1. Dezember sind die Vorabmeldung/Einheitsmeldung und die sofortige Aushändigung des unterzeichneten Arbeitsvertrages der einzige Nachweis für die Korrektheit des Arbeitsverhältnisses. Bei Rückmeldung werden die Bußgelder für die verspätete Anmeldung verhängt. NISF/INPS – Formblätter Anträge für Mutterschaft und bezahlte Freistellungen Das Versicherungsinstitut hat in zwei Mitteilungen vom 23. und 24. Oktober die Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf hingewiesen, dass sämtliche Formblätter für Mutterschaftsgeld (obligatorische und fakultative Mutterschaft), Vaterschaftsurlaub sowie bezahlte Freistellungen für Eltern welche schwer behinderte Personen zu ihren Lasten haben, durch neue ersetzt werden. Die neuen Formblätter sind auf der Internetseite des NISF/INPS (http://www.inps.it/) veröffentlicht oder können bei uns im Büro angefordert werden. Zusatzrente Laborfond - Berichtigungsmeldungen Der Zusatzrentenfond teilt in seinem Rundschreiben Nr. 1/2008 den eingeschriebenen Firmen, Freiberuflern und Arbeitgeberverbänden mit, dass ab dem Monat November 2008 periodisch Mitteilungen versandt werden um die Unregelmäßigkeiten bei der Beitragzahlung an den Fonds besser verwalten zu können. Durch die gestiegene Anzahl von Einschreibungen im letzten Jahr wurde diese Vorgangsweise notwendig. Sollten demnach Betriebe vom Laborfond solche Berichtigungsmeldungen erhalten möchten wir unsere geschätzten Kunden bitten diese umgehend an uns weiterzuleiten, damit sie bearbeitet werden. INAIL – Arbeitssicherheit Derzeit verschickt das Versicherungsinstitut die Mitteilungen für den angewandten Prämiensatz des Jahres 2009. Bekanntermaßen ergibt sich dieser aus zwei Faktoren: - Betriebsspezifischer Prämiensatz: aufgrund der im Betrieb vorgefallenen Arbeitsunfälle der letzten drei Jahre (2005 – 2007); - Nationaler Prämiensatz: aufgrund der im gesamten Staatsgebiet in dieser Risikoklasse vorgefallenen Arbeitsunfälle; Es kann daher z. B. vorkommen, dass ein Prämiensatz auch dann steigt wenn ein Betrieb direkt keine Arbeitsunfälle hatte. Wenn die zweite Komponente steigt, also die Anzahl der im gesamten Staatsgebiet vorgefallen Arbeitsunfälle, dann kann auch der Prämiensatz steigen. Wir bitten unsere Kunden diese Mitteilungen an uns zu übermitteln, damit wir vor allem hohe und auffällige Schwankungen des Risikosatzes prüfen können. Im Dezmber/Jänner müssten die Betrieben weiter auch die Berechnungsgrundlage für die INAIL Jahresprämie (Jahresmeldung) erhalten. Wir möchten alle bitten uns auch diese Unterlagen wieder abzugeben, damit wir die Berechnungen fristgerecht erstellen können. Im Bereich der Arbeitssicherheit möchten wir vor allem unsere Kunden im Wipptal (gilt aber auch für externe) auf die Pflichtkurse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinweisen, welche durch die Genossenschaft für Regionalentwicklung und Weiterbildung – GRW hier vor Ort abgehalten werden. Nähere Informationen dazu finden sie auf der Internetseite www.wipptal.org/weiterbildung. Download des Rundschreibens in PDF. |