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Mehrwersteuer auf gastgewerbliche Leistungen - Neuerung |
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Montag, 1. September 2008 |
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Ab 01.09.08 ist die Mehrwertsteuer auf gastgewerbliche Leistungen zu 100% absetzbar. Allerdings müssen nachstehende Voraussetzungen vorhanden sein: - es muss sich um betriebsbezogene Kosten handeln; - es muss eine Mehrwertsteuer-Rechnung vorliegen, auf der die Firmenbezeichnung mit Adresse sowie die Steuernummer angegeben werden müssen. Bei Repräsentationskosten ist die Mehrwertsteuer weiterhin nicht absetzbar. Auch für gastgewerbliche Leistungen, die an Angestellte, mitarbeitende Familienmitglieder, mitarbeitende Gesellschafter und geschäftsführende Verwalter erbracht werden, ist die Mehrwertstuer zu 100% absetzbar.
Rundschreiben in PDF-Format: 01.09.2008 |
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 1. September 2008 )
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