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Mehrwersteuer auf gastgewerbliche Leistungen - Neuerung PDF Drucken E-Mail
Montag, 1. September 2008

Ab 01.09.08 ist die Mehrwertsteuer auf gastgewerbliche Leistungen zu 100% absetzbar.

Allerdings müssen nachstehende Voraussetzungen vorhanden sein:
- es muss sich um betriebsbezogene Kosten handeln;
- es muss eine Mehrwertsteuer-Rechnung vorliegen, auf der die Firmenbezeichnung mit Adresse sowie die Steuernummer angegeben werden müssen.

Bei Repräsentationskosten ist die Mehrwertsteuer weiterhin nicht absetzbar. 

Auch für gastgewerbliche Leistungen, die an Angestellte, mitarbeitende Familienmitglieder, mitarbeitende Gesellschafter und  geschäftsführende Verwalter erbracht werden, ist die Mehrwertstuer zu 100% absetzbar.

Rundschreiben in PDF-Format: 01.09.2008

 

Letzte Aktualisierung ( Montag, 1. September 2008 )
 
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