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Neuerungen im Bereich des Arbeitsrechts |
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Montag, 16. Januar 2012 |
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Anbei ein Überblick über die letzten Neuerungen sowie interessante Informationen aus dem Bereich des Arbeits- und Steuerrechts. Beiträge zur Förderung der Arbeitssicherheit Für Unternehmen, welche anhand von spezifischen Projekten die Unfallrisiken am Arbeitsplatz zu reduzieren versuchen (hierzu zählen auch die betrieblichen Organisationsmodelle zur Vorbeugung von Unfallrisiken gemäß GvD Nr. 231/2001 und GvD Nr. 81/2008), hat das INAIL für das Jahr 2012 Beiträge in Höhe eines Gesamtbetrags von 205 Millionen Euro bereitgestellt. Der gewährte Beitrag beträgt 50% der gesamten Projektkosten. Das Höchstmaß des Beitrags beträgt 100.000 Euro, während der Mindestbetrag welcher ausgezahlt wird, bei 5.000 Euro liegt. Für Projekte mit Gesamtkosten über 30.000 Euro kann eine Anzahlung in Höhe von 50% des gewährten Beitrags beantragt werden. Interessierte Unternehmen können ab sofort bis zum 7. März 2012 über die Internetseite des INAIL einen eigens dafür vorgesehenen Antrag stellen, während der effektive elektronische Versand der Anträge erst nach dem 14. März 2012 erfolgen wird. |
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Neue RST Service GmbH und neue Telefonnummern MitarbeiterInnen |
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Montag, 16. Januar 2012 |
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Wir weisen darauf hin, dass ab Jänner 2012 alle unsere Dienstleistungen über die RST Service GmbH mit neuer MwSt.-Nr. 02736850211 fakturiert werden. Dies erfolgt aufgrund einer internen Neuorganisation und zur Rationalisierung der Arbeitsabläufe. Wir hoffen, dass damit auch für Sie eine Vereinfachung erfolgt. Neu sind auch unsere Büroräume im Erdgeschoß des Gebäudes. Wir haben unsere Struktur erweitert und neuen Platz dazugewonnen. Der Eingang befindet sich nun an der Westseite des Gebäudes im Erdgeschoß (Ex New Color). Im Erdgeschoß befinden sich das Sekretariat und die Buchhalter. Ab sofort werden unsere MitarbeiterInnen unter einer neuen internen Durchwahl erreicht. Anbei die Liste der internen Telefonnummern. Download: Rundschreiben in PDF-Format Neue Telefonliste |
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Neuerungen im Bereich des Arbeitsrechts |
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Mittwoch, 21. Dezember 2011 |
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Anbei ein Überblick über die letzten Neuerungen sowie interessante Informationen aus dem Bereich des Arbeits- und Steuerrechts. NISF/INPS - Prämien für die Einstellung junger Eltern Eine neue Begünstigung für die Beschäftigung von Mitarbeitern gibt es jetzt aufgrund eines Abkommens zwischen dem Amt für Jugend beim Ministerratspräsidium und dem NISF/INPS. Das Versicherungsinstitut hat jetzt mit dem Rundschreiben Nr. 115/2011 die entsprechenden Klärungen mitgeteilt. Seit dem 14. September 2011 sind gemäß dem Ministerialdekret vom 19. November 2010 die Eintragungen in die sog. „Datenbank für die Einstellung junger Eltern“ möglich. Diese Datenbank soll es jungen Eltern ermöglichen schneller eine Arbeitsstelle zu finden. Interessierte Firmen, können nämlich bei Einstellung eines dieser eingetragenen Arbeitnehmer mit einem unbefristeten, abhängigen, Arbeitsverhältnis (auch Teilzeit) von einer Prämie in Höhe von 5.000 Euro profitieren. Voraussetzungen. Für die Eintragung in die Datenbank ist lediglich ein Alter von nicht über 35 Jahren, sowie mindestens ein minderjähriges Kind (auch adoptiert oder gesetzlich anerkannt) vorgesehen. Außerdem darf der Arbeitnehmer in den 6 Monaten vor Einstellung nicht aufgrund eines gerechtfertigen objektiven Grunds bzw. aufgrund von Personalreduzierung gekündigt worden sein, und der Arbeitgeber darf zurzeit der Neueinstellung keine Mitarbeiter im ordentlichen Lohnausgleich haben. Auch darf der Arbeitnehmer in den genannten sechs Monaten vor Einstellung nicht vom selben Arbeitgeber (oder sonst einem, mit dem Arbeitgeber, verbundenen Unternehmen), gekündigt worden sein, der ihn jetzt wieder aufnehmen möchte. Diese Begünstigung kann mit anderen bereits gewährten Begünstigungen kumuliert und für bis zu maximal fünf Arbeitnehmer aus dieser Datenbank in Anspruch genommen werden. Der Arbeitgeber ist nach erfolgter Einstellung nur noch verpflichtet, den entsprechenden Antrag auf Verrechnung der Prämie beim NISF/INPS zu beantragen. |
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